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BFSG 2025

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Pflicht für Online-Shops seit 28. Juni 2025.

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Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Pflicht für viele Online-Shops und Webseiten seit dem 28. Juni 2025. Verständlich erklärt, was gilt und was es kostet.

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten — orientiert am WCAG-2.1-Standard. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.

Wer ist betroffen?

Pflicht-Betroffen sind insbesondere:

  • B2C-Online-Shops (Endkunden-Verkauf von Waren)
  • Banking- und Zahlungsdienste (Online-Banking, Bezahlsysteme)
  • Buchungssysteme (Reise, Hotel, Veranstaltungen)
  • E-Books und E-Reader
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung digital (Bahn, Bus, Flug — Buchung + Status)
  • Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten

Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz (für Dienstleistungen — Waren-Shops sind unabhängig von Größe betroffen)
  • Reine B2B-Angebote (kein Verbraucherzugang)
  • Inhalte von vor dem 28.6.2025 (Bestandsschutz, wenn nicht wesentlich überarbeitet)
Achtung: Auch kleinere B2C-Shops sind betroffen, sobald sie Waren verkaufen — die Kleinstunternehmer-Regel gilt nur für Dienstleister.

Was muss erfüllt werden?

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — Level AA. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Wahrnehmbar: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Transkripte für Audio, ausreichender Farbkontrast (mind. 4,5:1)
  • Bedienbar: Komplette Tastaturnavigation, keine Zeitbeschränkungen, keine epileptischen Trigger (Flashing)
  • Verständlich: Klare Sprache, vorhersehbares Verhalten, Fehlervermeidung (Formulare mit klaren Hinweisen)
  • Robust: Kompatibel mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver), semantisches HTML

Was kostet die Umsetzung?

Für eine bestehende Webseite kalkulieren wir bei TwoPixels typisch:

  • BFSG-konforme Standard-Webseite: +990 € einmalig zur Webseiten-Erstellung
  • Bestehende Webseite nachrüsten: ab 1.490 € (abhängig von aktuellem Stand und Umfang)
  • Online-Shop nachrüsten: ab 1.990 € (komplexere Checkout-Logik, Formulare, Produkt-Bilder)
  • Audit + Maßnahmenplan ohne Umsetzung: 490 €

Bei TwoPixels-Neu-Projekten ist BFSG-Konformität als Add-on direkt im Setup buchbar.

Was passiert bei Verstoß?

Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld bis 100.000 € pro Verstoß. Marktaufsichtsbehörden (in Deutschland: das BFIT, Bundesamt für Soziale Sicherung) können bei Beschwerden oder Stichproben prüfen. Außerdem drohen Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.

Praktisch wird in der Anfangszeit eher beraten als bestraft, aber spätestens 2026 wird konsequent durchgesetzt.

Wie prüft man die eigene Webseite?

Kostenlose Tools:

  • WAVE (WebAIM, USA) — Browser-Plugin und Online-Check
  • axe DevTools (Chrome Extension)
  • Google Lighthouse (eingebaut in Chrome DevTools)
  • TwoPixels Website-Audit — kostenloser Quick-Check

Profi-Audit: TwoPixels bietet ein BFSG-Audit für 490 €, das die Webseite gegen alle WCAG-2.1-AA-Kriterien testet und einen konkreten Maßnahmenplan liefert.

BFSG vs. WCAG vs. EAA — was ist der Unterschied?

  • EAA (European Accessibility Act): EU-Richtlinie 2019/882, EU-weit beschlossen 2019, Umsetzungsfrist 28.6.2025
  • BFSG: deutsches Umsetzungsgesetz des EAA
  • WCAG 2.1: internationale technische Richtlinien des W3C, definieren die konkreten Kriterien
  • BITV 2.0: bereits seit 2011 für deutsche Behörden — basiert ebenfalls auf WCAG

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