IT-Sicherheit

EU AI Act ab August 2026: Was die neuen Transparenzpflichten für KMU bedeuten

Von Christopher Schütz · Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit
Künstliche Intelligenz ist im Arbeitsalltag angekommen. Chatbots beantworten Kundenanfragen, KI schreibt Textentwürfe, erstellt Bilder und generiert Social-Media-Inhalte. Mit dem EU AI Act, der KI-Verordnung der Europäischen Union, kommen dazu nun konkrete Pflichten. Ein wichtiger Teil davon greift ab dem 2. August 2026: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie betreffen ausdrücklich nicht nur große Technologiekonzerne, sondern jedes Unternehmen, das solche KI-Werkzeuge einsetzt, also auch viele kleine und mittlere Betriebe.

Die gute Nachricht vorweg: Es geht hier nicht um komplizierte Technik, sondern um eine einfache Grundregel. Menschen sollen erkennen können, wenn sie es mit KI oder mit KI-erzeugten Inhalten zu tun haben.

Worum es bei den Transparenzpflichten geht

Der Kern von Artikel 50 lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer mit einer KI interagiert oder KI-erzeugte Inhalte sieht, soll das wissen. Konkret ergeben sich daraus mehrere Pflichten, die für den Alltag von KMU besonders relevant sind.

Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Wenn Kundinnen und Kunden auf Ihrer Website mit einem KI-Chatbot schreiben, muss klar sein, dass sie nicht mit einem Menschen sprechen. Eine gut sichtbare, verständliche Kennzeichnung genügt in der Regel.

KI-erzeugte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Texte, Bilder, Audio und Videos, die von einer KI erstellt oder deutlich verändert wurden, müssen kenntlich gemacht werden. Für die Anbieter der KI-Systeme kommt zusätzlich eine technische Markierung hinzu, die die Inhalte maschinell erkennbar macht.

Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Wenn Sie KI nutzen, um Bilder, Videos oder Tonaufnahmen zu erzeugen, die echt wirken, etwa eine realistisch aussehende Person, muss offengelegt werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Das gilt laut den Erläuterungen der EU-Kommission auch dann, wenn keine Täuschungsabsicht besteht. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gibt es eine abgemilderte Form der Kennzeichnung, die den Genuss des Werks nicht stört.

Zur Unterstützung hat die Europäische Kommission im Mai 2026 einen Entwurf für Leitlinien veröffentlicht, der die praktische Umsetzung erklärt. Ergänzend entsteht ein Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.

Warum das gerade für KMU wichtig ist

Große Unternehmen haben Rechtsabteilungen, die sich um solche Vorgaben kümmern. Im Mittelstand bleibt das oft liegen, entweder weil man sich nicht betroffen fühlt oder weil die Regeln unklar wirken. Beides ist riskant. Denn die Pflichten knüpfen nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an die Nutzung. Wer einen KI-Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist betroffen.

Dazu kommt: Transparenz ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch ein Vertrauensfaktor. Kundinnen und Kunden reagieren zunehmend empfindlich, wenn sie das Gefühl haben, unbemerkt mit KI abgespeist oder mit unmarkierten KI-Inhalten getäuscht zu werden. Eine offene Kennzeichnung wirkt hier eher seriös als abschreckend.

Der Zusammenhang mit Datenschutz und Sicherheit

Die KI-Verordnung steht nicht allein. Sie greift eng mit dem Datenschutz ineinander. Wer KI-Werkzeuge einsetzt, sollte sich zwei Fragen stellen: Welche Daten fließen in diese Werkzeuge hinein, und wo landen sie? Werden Kundendaten oder interne Informationen in ein KI-Tool gegeben, kann das schnell auch ein Datenschutzthema werden. Transparenz nach außen und ein bewusster Umgang mit Daten nach innen gehören deshalb zusammen.

Was KMU jetzt konkret tun sollten

1. Bestandsaufnahme machen. Wo setzen Sie bereits KI ein? Chatbot auf der Website, KI-Texte im Marketing, generierte Bilder, KI-gestützte Auswertungen. Nur was man kennt, kann man einordnen.
2. Chatbots klar kennzeichnen. Ein kurzer, sichtbarer Hinweis, dass hier eine KI antwortet, reicht meist aus.
3. KI-Inhalte kenntlich machen. Legen Sie intern fest, wie Sie KI-erzeugte Texte, Bilder und Videos kennzeichnen, und halten Sie es einheitlich.
4. Umgang mit Daten regeln. Klären Sie, welche Daten in KI-Werkzeuge gegeben werden dürfen und welche nicht. Das schützt zugleich vor Datenschutzverstößen.
5. Verantwortlichkeit festlegen. Bestimmen Sie eine Person, die den Überblick über KI-Einsatz und die zugehörigen Pflichten behält.

Wie TwoPixels Sie unterstützt

Als Webagentur, die selbst KI-Werkzeuge einsetzt, kennen wir beide Seiten. Wir helfen Ihnen, Ihren KI-Einsatz auf der Website und im Marketing transparent zu gestalten, etwa mit einer klaren Chatbot-Kennzeichnung und einer sauberen Kenntlichmachung von KI-Inhalten. Im Rahmen unserer DSGVO- und Security-Audits, die eine Website über 14 Disziplinen prüfen, schauen wir auch auf den Umgang mit Daten und auf rechtlich relevante Punkte Ihrer Online-Präsenz. So verbinden Sie Rechtssicherheit mit Vertrauen bei Ihren Kunden.

Häufige Fragen

Gelten die Transparenzpflichten wirklich auch für kleine Betriebe?
Ja. Sie knüpfen an die Nutzung von KI an, nicht an die Unternehmensgröße. Wer einen KI-Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist grundsätzlich betroffen.

Müssen wir jeden KI-generierten Text kennzeichnen?
Inhalte, die von einer KI erzeugt oder deutlich verändert wurden und veröffentlicht werden, fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Für rein interne Arbeitsentwürfe gilt das nicht in gleicher Weise. Im Zweifel lohnt eine kurze Prüfung.

Was ist mit unserem Chatbot auf der Website?
Er muss für die Nutzer erkennbar als KI ausgewiesen sein. Ein sichtbarer Hinweis, dass hier kein Mensch, sondern eine KI antwortet, ist der einfachste Weg.

Drohen bei Verstößen Bußgelder?
Der EU AI Act sieht abgestufte Sanktionen vor. Wichtiger als die Angst davor ist aber, die Pflichten pragmatisch umzusetzen, denn der Aufwand ist meist überschaubar.

Fazit und nächster Schritt

Ab dem 2. August 2026 gilt eine einfache Grundregel: KI und KI-Inhalte müssen erkennbar sein. Für KMU bedeutet das vor allem, Chatbots zu kennzeichnen, KI-Inhalte kenntlich zu machen und den Umgang mit Daten zu regeln. Der Aufwand ist gering, der Gewinn an Rechtssicherheit und Vertrauen dafür spürbar.

Sie möchten Ihren KI-Einsatz und Ihre Website rechtssicher und transparent aufstellen? Fordern Sie einen Sicherheits-Check bei TwoPixels an: Christopher Schütz, info@webagentur-twopixels.de, +49 1556 7039821.

Quellen

Weiterführende Leistungen & Ratgeber

KI-Cyberangriffe: Fall GTG-1002 KI-Phishing & Deepfakes Prompt Injection & KI-Agenten IT-Sicherheits-Fahrplan 2026 NIS2 & IT-Sicherheit

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