BFSG Barrierefreiheit: Pflichten für Online-Shops ab 2025

02.09.2026 Christopher Schütz E-Commerce 9 Min Lesezeit
BFSG Barrierefreiheit: Pflichten für Online-Shops ab 2025

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, und in vielen Shop-Teams herrscht bis heute Unsicherheit darüber, wen es betrifft und was konkret zu tun ist. Wer einen Online-Shop betreibt, kommt an dem Thema kaum vorbei, denn die Regelung greift genau dort, wo digitale Bestellprozesse mit Endverbraucherinnen und Endverbrauchern stattfinden. In diesem Ratgeber ordnen wir ein, wer wirklich betroffen ist, welche Fristen gelten, was technisch verlangt wird und wie eine Umsetzung ohne Panik gelingt.

Was ist das BFSG und woher kommt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, einer EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung digitale Produkte und Dienstleistungen genauso nutzen können wie alle anderen. Anders als die bisherige Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die nur öffentliche Stellen betraf, richtet sich das BFSG erstmals gezielt an private Unternehmen. Betroffen sind unter anderem Online-Shops im Business-to-Consumer-Bereich, Bankdienstleistungen, E-Book-Reader und deren Software, Ticketing-Systeme im Personenverkehr sowie bestimmte Telekommunikationsdienste und Selbstbedienungsterminals.

Für Betreiberinnen und Betreiber eines Online-Shops bedeutet das konkret: Sobald Waren oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden, fällt der Shop grundsätzlich in den Anwendungsbereich. Das gilt unabhängig davon, ob der Shop auf Shopify läuft, mit einem eigenen System entwickelt wurde oder über ein klassisches Content-Management-System betrieben wird. Die Technik dahinter spielt für die Gesetzespflicht keine Rolle, entscheidend ist, dass Endkundinnen und Endkunden online einkaufen.

Wer ist konkret betroffen, wer nicht?

Die gute Nachricht zuerst: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und gleichzeitig einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro aufweist. Diese Ausnahme betrifft aber nur die Dienstleistungserbringung selbst, also den Betrieb des Shops, nicht zwingend die Produkte, die im Shop verkauft werden. Wer etwa elektronische Geräte oder Software als Produkt anbietet, kann trotz Kleinstunternehmen-Status an anderer Stelle in die Pflicht kommen.

Wichtig ist außerdem: Die Ausnahme gilt nur, solange die Schwellenwerte tatsächlich eingehalten werden. Wächst ein Shop über die zehn Beschäftigten oder die zwei Millionen Euro Umsatz hinaus, entfällt der Sonderstatus, und die volle Pflicht greift ab dem nächsten Geschäftsjahr. Wer knapp unter der Grenze liegt oder absehbar wachsen will, sollte Barrierefreiheit deshalb frühzeitig mitdenken statt erst dann zu reagieren, wenn die Ausnahme wegfällt.

Fristen und Bestandsschutz: Muss wirklich alles sofort umgesetzt sein?

Für neue Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen oder erbracht werden, gelten die Anforderungen unmittelbar. Es gibt allerdings einen praxisrelevanten Bestandsschutz: Dienstleistungen, die auf Verträgen beruhen, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, dürfen bis längstens 28. Juni 2030 unverändert weiterlaufen. Wer also einen langfristigen Vertrag mit einer Zahlungsdienstleistung oder einem Drittsystem hat, der vor Juni 2025 abgeschlossen wurde, muss diesen nicht sofort anpassen. Auch Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterverwendet werden, längstens jedoch zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme.

Für einen klassischen Online-Shop bedeutet das in der Praxis: Wer den Shop nach Juni 2025 neu launcht, relauncht oder wesentlich überarbeitet, sollte Barrierefreiheit von Anfang an einplanen. Bei einem Online-Shop, der neu erstellt wird, gehört das heute genauso zum Pflichtenheft wie ein funktionierender Warenkorb oder eine sichere Zahlungsabwicklung.

Was verlangt das Gesetz technisch?

Als Maßstab für digitale Barrierefreiheit dient die europäische Norm EN 301 549, die inhaltlich weitgehend auf den international etablierten WCAG-Richtlinien in der Konformitätsstufe AA aufbaut. Für Shopbetreiberinnen und Shopbetreiber heißt das übersetzt: Der Shop muss von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust nutzbar sein. Klingt abstrakt, lässt sich aber in konkrete Anforderungen herunterbrechen.

  • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte auch bei Sehschwäche lesbar bleiben
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne dass Maus oder Touch zwingend nötig sind
  • Alternativtexte für Produktbilder, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können
  • Klare, konsistente Struktur mit Überschriften, Formularfeldern und Fehlermeldungen, die eindeutig zugeordnet sind
  • Verständliche Sprache in Checkout und Fehlermeldungen, ohne unnötigen Fachjargon
  • Ausreichend Zeit für zeitkritische Prozesse wie Session-Timeouts im Warenkorb
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern und Vergrößerungssoftware

Besonders der Checkout verdient Aufmerksamkeit, denn hier entscheidet sich, ob ein Kauf abgeschlossen werden kann. Formulare mit fehlenden Labels, Captchas ohne Alternative oder Fehlermeldungen, die nur farblich markiert sind, gehören zu den häufigsten Stolpersteinen. Wer hier nachbessert, verbessert die Bedienbarkeit übrigens für alle Kundinnen und Kunden, nicht nur für Menschen mit Behinderung.

Überblick: Anforderungen und typische Umsetzung

BereichTypische AnforderungPraxisbeispiel im Shop
WahrnehmbarkeitKontraste, Alternativtexte, skalierbarer TextAlt-Texte für alle Produktbilder pflegen
BedienbarkeitTastaturnavigation, sichtbarer FokusMenü und Warenkorb per Tab-Taste erreichbar
VerständlichkeitKlare Struktur, eindeutige FehlermeldungenFormularfeld zeigt Fehlertext direkt am Feld
RobustheitSauberer, standardkonformer CodeSemantisches HTML statt reiner Div-Konstruktionen

Wie läuft eine Umsetzung in der Praxis ab?

Ein sinnvoller Einstieg ist ein Bestandscheck, der den Shop entlang der WCAG-Kriterien durchgeht und Lücken priorisiert. Danach folgt üblicherweise dieser Ablauf:

  • Ist-Analyse des Shops mit Fokus auf Checkout, Navigation und Formulare
  • Priorisierung der Findings nach Aufwand und rechtlichem Risiko
  • Technische Umsetzung, oft im Theme oder Template statt im Kerncode
  • Test mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Prüfwerkzeugen
  • Dokumentation der Umsetzung als Nachweis gegenüber Marktüberwachung und Kundschaft

Bei Shopify-Shops lassen sich viele Anpassungen im Theme-Code umsetzen, ohne die App-Logik anzufassen, was den Aufwand meist überschaubar hält. Eine erfahrene Shopify-Agentur kennt die typischen Stolperstellen im Checkout und in Standard-Themes und kann gezielt nachbessern, statt den Shop komplett neu zu bauen. Wer ohnehin einen Relaunch plant, sollte Barrierefreiheit direkt ins Lastenheft aufnehmen, denn nachträgliche Anpassungen sind fast immer teurer als von Anfang an sauber zu bauen.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung des BFSG wird von den Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert, für den Bereich E-Commerce und Telekommunikation ist zusätzlich die Bundesnetzagentur zuständig. Bei festgestellten Mängeln kann zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Bleiben Verstöße bestehen oder werden sie nicht behoben, drohen Bußgelder, die je nach Schwere bis zu 100.000 Euro erreichen können. Hinzu kommt ein Reputationsrisiko: Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern können öffentlich werden und das Vertrauen in die Marke beschädigen, gerade in einem Markt, in dem Kundschaft schnell zur Konkurrenz wechselt.

Wer unsicher ist, wo der eigene Shop steht, sollte nicht raten, sondern prüfen lassen. Ein strukturiertes Website-Audit deckt technische und inhaltliche Schwachstellen auf, bevor eine Behörde oder ein Wettbewerber es tut. Das ist deutlich günstiger als eine nachträgliche Korrektur unter Zeitdruck.

Barrierefreiheit und SEO: ein unterschätzter Nebeneffekt

Viele der Anforderungen aus dem BFSG überschneiden sich mit dem, was auch für Suchmaschinen wichtig ist. Saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Alternativtexte, semantisches HTML und schnelle, klar bedienbare Seiten sind Kernthemen sowohl der Barrierefreiheit als auch der technischen Suchmaschinenoptimierung. Wer seinen Shop barrierefrei macht, verbessert damit häufig gleichzeitig Ladezeiten, Struktur und Nutzerführung, drei Faktoren, die auch bei den Core Web Vitals eine Rolle spielen. Statt zwei getrennte Projekte zu betreiben, lohnt es sich, Barrierefreiheit und technisches SEO gemeinsam anzugehen.

Auch für die Auffindbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen zahlt sich klare, gut strukturierte Auszeichnung von Inhalten aus, denn Sprachmodelle und Assistenzsysteme lesen Seiten ganz ähnlich wie ein Screenreader: Sie brauchen eindeutige Struktur statt visuell hübscher, aber semantisch leerer Elemente.

Typische Barrieren, die in der Praxis übersehen werden

Aus unserer Arbeit an Kundenshops zeigen sich immer wieder dieselben Muster. Filter- und Sortierfunktionen, die nur per Mausklick funktionieren, sperren Tastaturnutzerinnen und -nutzer komplett aus. Produktbilder ohne Alternativtext machen den gesamten Produktkatalog für Screenreader-Nutzende unsichtbar. Pop-ups und Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur schließen lassen, blockieren den gesamten Shop. Farbverläufe als einziges Signal für Verfügbarkeit, etwa grün für lagernd und rot für ausverkauft ohne zusätzlichen Text, funktionieren bei Farbfehlsichtigkeit nicht. Und Checkout-Formulare, die Fehler nur durch einen roten Rand markieren, ohne Text daneben, lassen betroffene Kundinnen und Kunden im Unklaren, was genau falsch ist.

Keine dieser Barrieren ist mit großem Aufwand verbunden. Die meisten lassen sich innerhalb weniger Tage im bestehenden Theme beheben, sobald sie einmal identifiziert sind. Genau deshalb lohnt sich eine systematische Prüfung, statt einzelne Probleme zufällig zu finden.

Kosten und Aufwand realistisch einschätzen

Die Kosten einer BFSG-Umsetzung hängen stark davon ab, wie sauber der Shop technisch bereits aufgebaut ist. Bei einem gepflegten Standard-Theme mit wenigen individuellen Erweiterungen reichen oft gezielte Anpassungen im Bereich Kontraste, Alt-Texte und Formularlogik. Bei stark individualisierten Shops mit eigenem Code kann der Aufwand deutlich höher liegen, insbesondere wenn Custom-Elemente ohne Rücksicht auf Tastaturbedienung gebaut wurden. Wer ohnehin einen neuen Shop plant, kann Barrierefreiheit direkt einpreisen: Ein neuer Shopify-Shop startet bei uns ab 1.490 Euro, ein Shopify-Plus-Setup für größere Handelsvolumen ab 3.990 Euro, jeweils inklusive barrierefrei umgesetztem Standard-Theme. Für eine grobe Einschätzung des eigenen Vorhabens hilft unser Preiskalkulator als erster Anhaltspunkt.

Wichtig ist, den Aufwand nicht als einmaliges Projekt zu betrachten, sondern als festen Bestandteil künftiger Weiterentwicklung. Neue Produktseiten, neue Kampagnenlandingpages und neue Funktionen sollten von Anfang an barrierefrei konzipiert werden, statt regelmäßig nachträglich geprüft und korrigiert werden zu müssen.

Fazit

Das BFSG ist kein Bürokratiemonster, das sich nur mit Anwälten bewältigen lässt, sondern in den meisten Fällen ein überschaubares technisches Projekt. Wer weiß, wo die eigenen Schwachstellen liegen, kann gezielt und mit vertretbarem Aufwand nachbessern. Entscheidend ist, jetzt zu prüfen statt abzuwarten, denn Bestandsschutz gilt nur für bereits laufende Verträge, nicht für neue oder überarbeitete Shops. Wer den Schritt frühzeitig geht, vermeidet nicht nur rechtliches Risiko, sondern gewinnt nebenbei an Nutzerfreundlichkeit und technischer Sauberkeit, wovon am Ende jede Kundin und jeder Kunde profitiert.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jeden Online-Shop?
Nein, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei der Dienstleistung Shop-Betrieb ausgenommen. Wächst das Unternehmen über diese Grenzen, entfällt der Sonderstatus ab dem folgenden Geschäftsjahr.

Ab wann müssen bestehende Shops barrierefrei sein?
Neue oder wesentlich überarbeitete Shops müssen die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025 erfüllen. Dienstleistungen aus Verträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, dürfen bis längstens 28. Juni 2030 unverändert weiterlaufen.

Welcher Standard gilt als technischer Maßstab?
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die inhaltlich weitgehend den WCAG-Richtlinien in der Konformitätsstufe AA entspricht. Sie deckt Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Angebote ab.

Was kostet die Umsetzung für einen bestehenden Shop?
Das hängt stark vom technischen Zustand des Shops ab, ein gepflegtes Standard-Theme lässt sich meist mit überschaubarem Aufwand anpassen. Ein Audit im Vorfeld zeigt genau, welche Punkte betroffen sind, und macht den Aufwand planbar statt pauschal zu schätzen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Marktüberwachungsbehörden können zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen. Bleiben Verstöße bestehen, sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich, hinzu kommt das Risiko öffentlicher Beschwerden und Reputationsschäden.

Hilft Barrierefreiheit auch beim Ranking?
Ja, viele Anforderungen wie saubere Struktur, Alternativtexte und schnelle Ladezeiten wirken sich positiv auf technisches SEO und die Core Web Vitals aus. Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung lassen sich deshalb sinnvoll in einem gemeinsamen Projekt umsetzen.

Wie starte ich am besten in die Umsetzung?
Der sinnvollste erste Schritt ist eine strukturierte Prüfung des bestehenden Shops entlang der WCAG-Kriterien mit Fokus auf Checkout und Navigation. Auf Basis der Ergebnisse lassen sich Maßnahmen priorisieren und Schritt für Schritt umsetzen, statt den ganzen Shop auf einmal umzubauen.

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