BFSG 2025: Barrierefreiheit – Was KMU jetzt wissen müssen

10.09.2026 TwoPixels Redaktion Webdesign 10 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und viele Unternehmen sind noch immer nicht rechtskonform aufgestellt. Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, ihre Websites und Apps nach dem Standard WCAG 2.1 Level AA barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro, die digitale Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Barrierefreiheit Website Pflicht konkret bedeutet, wer betroffen ist, welche typischen Barrieren existieren und welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um rechtssicher zu sein.

Was ist das BFSG 2025? Definition und rechtlicher Hintergrund

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA). Es trat am 28. Juni 2025 in Kraft und legt verbindlich fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.

Das BFSG 2025 gilt in Deutschland für folgende Produktkategorien und Dienstleistungen:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Online-Banking und digitale Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste für Verbraucher
  • E-Books und digitale Medienangebote
  • Buchungssysteme im Personenverkehr
  • Messenger-Dienste und verbrauchernahe Software-Apps

Wichtig zu wissen: Das BFSG gilt für gewerblich angebotene Dienstleistungen im B2C-Bereich. Eine rein informative Unternehmenswebsite ohne transaktionale Funktion fällt nicht automatisch unter das Gesetz – sobald Sie jedoch über Ihre Website Bestellungen, Buchungen oder kostenpflichtige Anfragen entgegennehmen, ist das BFSG eindeutig anwendbar.

Gut zu wissen: Das BFSG unterscheidet sich von der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die bereits seit Jahren für öffentliche Stellen gilt. Das BFSG weitet die Barrierefreiheitspflicht nun erstmals verbindlich auf den privatwirtschaftlichen Sektor aus.

Wer ist vom BFSG betroffen – und wer ist ausgenommen?

Nicht jedes Unternehmen muss sofort handeln. Das BFSG sieht eine wichtige Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen vor. Ausgenommen sind Unternehmen, die beide folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllen:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro

Erfüllt Ihr Unternehmen nur eines dieser Kriterien – also zum Beispiel weniger als 10 Mitarbeiter, aber mehr als 2 Millionen Euro Umsatz – gilt die Barrierefreiheit Website Pflicht für Sie vollumfänglich.

Für alle anderen Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, ist die Pflicht zur WCAG-Konformität seit dem 28. Juni 2025 bindend. Das betrifft in der Praxis den Großteil der mittelständischen Unternehmen in Friesland, Wilhelmshaven und der gesamten Nordsee-Region.

Praxis-Tipp: Auch wenn Ihr Unternehmen formal als Kleinstunternehmen ausgenommen ist, lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit. Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer zugänglicher, reduzieren Absprungraten und werden von Google bevorzugt bewertet – ein direkter SEO-Vorteil ohne rechtlichen Druck.

WCAG-Konformität: Der technische Standard hinter dem BFSG

Der technische Referenzstandard des BFSG sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Diese international anerkannten Richtlinien des W3C definieren vier Grundprinzipien für barrierefreie Webinhalte und umfassen insgesamt 50 prüfbare Erfolgskriterien auf den Stufen A und AA.

Die vier WCAG-Grundprinzipien im Überblick

  • Wahrnehmbar: Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinne zugänglich sein. Bilder benötigen beschreibende Alternativtexte (Alt-Texte), Videos brauchen Untertitel, und der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen.
  • Bedienbar: Alle Funktionen einer Website müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein. Zeitlimits für Interaktionen müssen anpassbar sein, und Animationen dürfen keine Anfälle auslösen.
  • Verständlich: Texte müssen lesbar und in verständlicher Sprache formuliert sein. Die Navigation muss konsistent und vorhersehbar funktionieren, und Fehlermeldungen müssen konkrete Hilfestellungen geben.
  • Robust: Inhalte müssen von assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig interpretiert werden können. Dazu gehört korrektes, valides HTML und die Verwendung von ARIA-Attributen wo nötig.

WCAG 2.1 Level AA ist der verbindliche Mindeststandard des BFSG. Aktuell ist auch bereits WCAG 2.2 veröffentlicht – wer jetzt eine neue Website aufbaut, sollte diesen Standard direkt berücksichtigen.

Die häufigsten Barrieren auf Unternehmenswebsites

In unserer täglichen Arbeit als Webdesign-Agentur aus Schortens sehen wir immer wieder dieselben typischen Barrieren auf Unternehmenswebsites in der Region Friesland und Wilhelmshaven. Die gute Nachricht: Viele davon lassen sich mit gezielten Maßnahmen effizient beheben.

Die sieben häufigsten technischen Barrieren

  • Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Alternativtext sind für blinde Nutzer und Screenreader vollständig unsichtbar.
  • Zu geringer Farbkontrast: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund – ein weit verbreiteter Design-Trend – ist für sehschwache Menschen kaum lesbar.
  • Fehlende Tastaturnavigation: Nutzer, die keine Maus verwenden können, sind auf vollständige Tastaturbedienbarkeit angewiesen. Viele Drop-down-Menüs und Modals versagen hier.
  • Formulare ohne Labels: Eingabefelder ohne beschriftende HTML-Labels verwirren Screenreader und machen Kontaktformulare unnutzbar.
  • Videos ohne Untertitel: Bewegtbild-Inhalte sind für gehörlose Nutzer ohne Untertitel vollständig ausgeschlossen.
  • Fehlende HTML-Sprachdeklaration: Fehlt das lang-Attribut im HTML-Tag, können Screenreader die Sprache nicht korrekt vorlesen.
  • Nicht skalierbare Schriftgrößen: Feste Pixel-Werte für Schriftgrößen verhindern, dass Nutzer die Textgröße im Browser individuell anpassen können.
Wichtig: Auch PDFs, die Sie auf Ihrer Website zum Download anbieten, müssen barrierefrei sein. Eingescannte Dokumente ohne Texterkennung (OCR) und nicht getaggte PDFs sind für Screenreader-Nutzer nicht nutzbar – und fallen ebenfalls unter das BFSG.

In 5 Schritten zur barrierefreien Website

Der Weg zur WCAG-Konformität muss nicht überwältigend sein. Mit einem strukturierten Vorgehen können Sie Ihre Website Schritt für Schritt auf den rechtssicheren Stand bringen. Als digitale Beratung für KMU in der Nordsee-Region empfehlen wir diesen bewährten Fünf-Schritte-Ansatz:

Schritt 1: Barrierefreiheits-Audit durchführen

Bevor Sie handeln, müssen Sie wissen, wo Ihre Website steht. Ein professionelles Audit analysiert alle relevanten Seiten anhand der WCAG 2.1 Kriterien und erstellt einen priorisierten Maßnahmenplan. Kostenlose Tools wie Google Lighthouse oder WAVE geben erste Hinweise, ersetzen aber kein vollständiges manuelles Audit.

Schritt 2: Kritische Barrieren zuerst beheben

Beginnen Sie mit den Barrieren, die den größten Einfluss auf die Nutzbarkeit haben: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, Farbkontraste auf 4,5:1 anheben, Formular-Labels korrekt verknüpfen und die grundlegende Tastaturnavigation sicherstellen.

Schritt 3: Inhaltsstruktur überarbeiten

Stellen Sie sicher, dass Überschriften in korrekter hierarchischer Reihenfolge verwendet werden (H1 → H2 → H3), Datentabellen korrekte Header-Zellen haben und alle Links aussagekräftige Linktexte tragen – nicht „Hier klicken", sondern „Mehr zu unseren Webdesign-Leistungen".

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Das BFSG schreibt die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung auf der Website vor. Dieses Pflichtdokument benennt den aktuellen Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen mit Begründung sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zu Barrierefreiheitsproblemen.

Schritt 5: Prozesse für kontinuierliche Konformität einrichten

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Jede neue Seite, jeder neue Inhalt und jedes Update muss die Standards einhalten. Schulen Sie Ihr Team oder beauftragen Sie einen Partner, der die Konformität dauerhaft sicherstellt.

Wissen Sie, wie barrierefrei Ihre Website wirklich ist?

Wir führen für Sie ein professionelles BFSG-Audit durch und zeigen Ihnen konkret, welche Maßnahmen notwendig sind – priorisiert, verständlich und mit klarem Umsetzungsplan. Als Ihr lokaler Partner aus Schortens/Friesland sind wir nah dran.

Telefon: +49 1556 7039821 | Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen

BFSG-Konformität und SEO: Zwei Fliegen, eine Klappe

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine rechtliche Pflicht – sie ist gleichzeitig ein messbarer SEO-Vorteil. Google bewertet viele Barrierefreiheitsfaktoren positiv, weil sie die Qualität und Nutzbarkeit einer Website für alle Nutzer verbessern. Wenn Sie ohnehin in Ihre lokale Suchmaschinenoptimierung investieren, lohnt es sich, Barrierefreiheit direkt mitzudenken.

Die Synergien zwischen WCAG-Konformität und SEO sind erheblich:

  • Alt-Texte helfen Google, Bilder inhaltlich zu verstehen und verbessern die Bildsuche.
  • Klare Überschriftenstruktur (H1–H3) erleichtert Google das semantische Verständnis Ihrer Inhalte.
  • Aussagekräftige Linktexte stärken die interne Verlinkungsstruktur und das Crawling.
  • Schnelle Ladezeiten und technische Sauberkeit verbessern die Core Web Vitals – ein direkter Google-Rankingfaktor.
  • Mobile Bedienbarkeit erfüllt gleichzeitig WCAG- und Google-Mobile-First-Anforderungen.

Für Handwerker, Gastronomen und Dienstleister in Friesland, die lokal gefunden werden wollen, ist die Kombination aus barrierefreiem Webdesign und lokaler SEO der effektivste Weg zu mehr sichtbaren Anfragen aus der Region.

Fazit: Das BFSG gilt – handeln Sie jetzt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft, und ein Großteil der betroffenen Unternehmen in Deutschland ist noch nicht compliant. Die Anforderungen an die WCAG-Konformität sind klar definiert, die Ausnahmen für Kleinstunternehmen sind eng gesteckt, und wer einen Online-Shop betreibt oder digitale Dienstleistungen anbietet, muss jetzt handeln.

Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten Vorgehen und dem richtigen Partner ist der Weg zur barrierefreien Website kein unüberwindbares Projekt. Wir von TwoPixels aus Schortens kennen die BFSG-Anforderungen genau und begleiten Sie – ob Handwerksbetrieb aus dem Landkreis Friesland, Arztpraxis aus Wilhelmshaven oder Gastronom aus Jever – von der ersten Analyse bis zur fertigen, rechtssicheren Lösung.

Lassen Sie Ihre Website jetzt auf Barrierefreiheit prüfen

Ihr lokaler Partner für BFSG-konforme Websites in Friesland und der Nordsee-Region. Wir analysieren, beraten und setzen um – praxisnah, ohne Fachjargon und mit klarem Festpreis-Angebot.

Rufen Sie uns direkt an: +49 1556 7039821
Oder schreiben Sie uns: Zum Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen zum BFSG 2025

Ab wann gilt das BFSG 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Ab diesem Datum müssen neu angebotene digitale Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.

Gilt die Barrierefreiheit Website Pflicht für alle Unternehmen?

Nein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die beide Kriterien erfüllen: weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Alle anderen Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte im B2C-Bereich anbieten, sind verpflichtet.

Was bedeutet WCAG 2.1 Level AA konkret für meine Website?

WCAG 2.1 Level AA umfasst 50 prüfbare Erfolgskriterien in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Konkret bedeutet das unter anderem: Farbkontrast mindestens 4,5:1, Alt-Texte für alle informativen Bilder, vollständige Tastaturnavigation und Untertitel für vorab aufgezeichnete Videos.

Was passiert, wenn meine Website nicht BFSG-konform ist?

Verstöße gegen das BFSG können von Marktüberwachungsbehörden geahndet und mit Bußgeldern belegt werden. Zusätzlich haben anerkannte Verbände und Stellen das Recht, im Namen von Betroffenen Beschwerde einzureichen und rechtliche Schritte einzuleiten. Die konkreten Sanktionshöhen sind in den Durchführungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website veröffentlichen?

Ja. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Darin müssen der aktuelle Konformitätsgrad, bekannte Einschränkungen mit Begründung und ein Kontakt für Rückmeldungen zu Barrierefreiheitsproblemen dokumentiert werden.

Gilt die BFSG-Pflicht auch für meinen Online-Shop?

Ja, eindeutig. Online-Shops, die Verbraucher (B2C) als Zielgruppe haben und von Unternehmen oberhalb der Kleinstunternehmensschwelle betrieben werden, fallen klar unter das BFSG. Ob WooCommerce, Shopify oder JTL-Shop – alle müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen. Wir helfen Ihnen bei einem barrierefreien Online-Shop.

Wie lange dauert es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Grundlegende Korrekturen (Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels) sind oft in wenigen Tagen umsetzbar. Ein vollständiges Audit mit strukturellen Anpassungen dauert typischerweise 3–8 Wochen, abhängig vom Umfang der Website.

Reicht ein automatischer Accessibility-Checker wie ein Widget?

Nein. Overlay-Widgets und automatische Checker erfassen nach Studien nur ca. 30–40 % der tatsächlichen Barrieren. Sie ersetzen keine manuelle Prüfung und schützen nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Das BFSG erfordert echte technische Konformität, keine kosmetische Ergänzung.

Glossar: Wichtige Begriffe zur Website-Barrierefreiheit

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). In Kraft seit 28. Juni 2025. Verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
Internationale Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Aktuell verbindlich: WCAG 2.1. Drei Konformitätsstufen: A (Minimum), AA (BFSG-Standard) und AAA (erweitert). WCAG 2.2 ist bereits veröffentlicht.
EAA (European Accessibility Act)
EU-Richtlinie 2019/882, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt. Gilt seit Juni 2025 in der gesamten EU.
Screenreader
Software, die Bildschirminhalte für blinde oder sehbehinderte Menschen vorliest. Bekannte Screenreader sind NVDA (kostenlos, Windows), JAWS (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS). Sie sind auf sauberes HTML und korrekte Alt-Texte angewiesen.
Alt-Text (Alternativtext)
Textbeschreibung für Bilder im HTML-Code (alt="..."), die von Screenreadern vorgelesen wird. Rein dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut (alt=""), damit Screenreader sie überspringen.
Kontrastverhältnis
Das Helligkeitsverhältnis zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe. WCAG 2.1 AA fordert mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett). Tools: WebAIM Contrast Checker.
Barrierefreiheitserklärung
Pflichtdokument nach BFSG, das den Grad der WCAG-Konformität dokumentiert, bekannte Einschränkungen benennt und einen Kontakt für Rückmeldungen bereitstellt. Muss auf der Website auffindbar veröffentlicht werden.
ARIA (Accessible Rich Internet Applications)
W3C-Standard für HTML-Attribute, die assistiven Technologien zusätzliche semantische Informationen liefern (z. B. aria-label, role="navigation"). Ergänzt HTML da, wo native Semantik nicht ausreicht.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich

Kontakt aufnehmen Weitere Artikel lesen